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Sanierungsmethode in Meuselwitz erfolgreich: Teilabschnitt der Kohlebahn auf einer Länge von 360 m muss eingestellt bleiben

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Jena/Meuselwitz. Die LMBV, Pro­jekt­trä­ger für die Siche­rung der Gleis­tras­se der Koh­le­bahn in Meu­sel­witz, infor­mier­te am 3. August 2023 dar­über, dass die Pro­be­boh­run­gen im Sanie­rungs­ab­schnitt zwi­schen Wein­berg­stra­ße und Rudolf-Breit­scheid-Stra­ße abge­schlos­sen sei­en.

Im Ergeb­nis wur­de bestä­tigt, dass die ange­wand­te Sanie­rungs­me­tho­de erfolg­reich ist, so dass nun­mehr die Zwei­fel aus­ge­räumt wer­den konn­ten und die Sanie­rung fort­ge­setzt wer­den kann. Nach Ein­schät­zung der LMBV sol­len die Hohl­räu­me im o. g. Stre­cken­ab­schnitt der Koh­le­bahn bis Ende die­ses Jah­res gesi­chert sein.

Bis zum Abschluss der Ver­wahr­ar­bei­ten durch die LMBV und der sich anschlie­ßen­den gut­ach­ter­li­chen und behörd­li­chen Frei­ga­be kann auf einem Teil­ab­schnitt mit einer Län­ge von 360 m kei­ne Per­so­nen­be­för­de­rung statt­fin­den, da Sicher­heit Vor­rang haben muss. Des­halb bleibt die Anord­nung des Thü­rin­ger Lan­des­am­tes für Umwelt, Berg­bau und Natur­schutz (TLUBN) vom 7. Juli 2023 bis auf Wei­te­res bestehen.

Mit den getrof­fe­nen Rege­lun­gen bleibt der Fahr­ver­kehr auf einem Groß­teil der Stre­cke (14 km) ohne Ein­schrän­kun­gen erhal­ten, infor­mier­te Dr. Kars­ten Wal­den­bur­ger, Vor­sit­zen­der des Koh­le­bahn-Ver­eins.

(Quel­le: PM des Thü­rin­ger Lan­des­am­tes für Umwelt, Berg­bau und Natur­schutz vom 03.08.2023)

Foto: LMBV