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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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ehemalige Auflandebecken Gaulis

Seefreigabe geplant: Zwischennutzung im Jahr 2024 für den Großräschener See in Vorbereitung

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Senftenberg/Großräschen.  Der Berg­bau­sa­nie­rer LMBV hat auf Medi­en­an­fra­gen hin bestä­tigt, dass kurz­fris­tig eine Erfolgs­nach­richt für das Lau­sit­zer Seen­land mit einer geplan­ten Zwi­schen­nut­zung im Jahr 2024 für den Groß­räsche­ner See ab Pfings­ten kom­men könn­te.

„Dies könn­te ein wich­ti­ger wei­te­rer Mei­len­stein auf dem Weg für die künf­ti­ge Nut­zung der Rest­loch­ket­te aus Sedlit­zer See, Part­wit­zer See, Gei­ers­wal­der See und Groß­räsche­ner See sein, die wir im Jahr 2026 ansteu­ern“, so der Spre­cher der Geschäfts­füh­rung der LMBV Bernd Sab­lot­ny.

Das die­se Zwi­schen­nut­zung am  Groß­räsche­ner See nun mög­lich wer­den könn­te, ist dem beharr­li­chen Vor­an­trei­ben von bis­her noch not­wen­di­gen Sanie­rungs­ar­bei­ten durch die LMBV und dem par­al­le­len Abar­bei­ten von gefor­der­ten Stel­lung­nah­men und Anträ­gen zur Zwi­schen­nut­zung zu ver­dan­ken. Glei­cher­ma­ßen ist der Stadt Groß­räschen, hier ins­be­son­de­re dem Bür­ger­meis­ter Tho­mas Zen­ker, und dem Zweck­ver­band Lau­sit­zer Seen­land Bran­den­burg mit dem Ver­bands­vor­ste­her Det­lef Wurz­ler sowie dem Land­kreis OSL für ihr Enga­ge­ment in die­ser Ange­le­gen­heit zu dan­ken, so die LMBV. Das Unter­neh­men hat­te sich – nach­dem bereits 2019 erst­mals zeit­wei­lig der Hafen geöff­net wur­de – nun dem Ziel einer Zwi­schen­nut­zung im Jahr 2024 (und optio­nal auch 2025) des Sees gemein­sam mit den Lan­des- und Kreis­be­hör­den in enger Abstim­mung mit der Kom­mu­ne Groß­räschen sehr inten­siv ver­schrie­ben.

Grossraeschener See Hafen 20230601 SR 3623

Eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung ist ein Was­ser­stand von 100,00 bis 101,00 m NHN im Berg­bau­fol­ge­ge­wäs­ser als Grund­vor­aus­set­zung für eine Zwi­schen­nut­zung, der jetzt gege­ben ist. Der­zeit liegt der Was­ser­spie­gel bei ca. 100,8 m NHN. Bei einem Was­ser­stand von unter 100,00 NHN ist die Nut­zung der Was­ser­flä­che im Teil­be­reich der Innen­kip­pe jedoch wie­der ein­zu­stel­len, unter 99,5 m NHN kann dann kein Boots­ver­kehr mehr statt­fin­den. „Auf Grund der anhal­ten­den Nie­der­schlä­ge seit dem Herbst haben sich die Was­ser­ver­hält­nis­se so ver­bes­sert, dass wir von einer Nut­zung bis in den Sep­tem­ber 2024 aus­ge­hen kön­nen. Nichts­des­to­trotz wer­den wir die Bewirt­schaf­tung der Seen der Rest­loch­ket­te wei­ter nach sanie­rungs­tech­ni­schen Erfor­der­nis­sen im Sedlit­zer See steu­ern müs­sen“, so Bernd Sab­lot­ny wei­ter. Die LMBV hat zudem einen ergän­zen­den Antrag zum Abschluss­be­triebs­plan an das LBGR gestellt, der jedoch noch beschie­den wer­den muss.

Par­al­lel arbei­tet die LMBV noch an recht­li­chen Ver­trags­un­ter­la­gen (Nut­zungs­ver­trag mit der Stadt Groß­räschen, Haf­tungs- und Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung), um die Haf­tungs­fra­gen zu klä­ren. Sofern alle Bemü­hun­gen erfolg­reich wer­den und die zustän­di­gen Behör­den ihre ent­spre­chen­den Zustim­mun­gen ertei­len, könn­te am Pfingst­frei­tag (17.05.2024) eine Nut­zung des Sees über den Hafen für behörd­lich geneh­mig­te, vor­ab defi­nier­te Anzahl von Boo­ten ermög­licht wer­den. Dazu haben die kom­mu­na­len und regio­na­len Akteu­re ent­spre­chen­den Anträ­ge gestellt. Die unte­re Was­ser­be­hör­de des LK OSL prüft die­se Anträ­ge der­zeit und ist dazu in der wei­te­ren Betei­li­gung. 

Da es sich um eine ein­ge­schränk­te Nut­zung han­delt, könn­ten am Frei­tag vor Pfings­ten in einem klei­nen Kreis die Nut­zungs­ver­ein­ba­rung in einem regio­na­len Pres­se­ter­min unter­zeich­net wer­den und die ers­ten Boo­te auf den See gehen. Ein Baden wird im ers­ten Schritt noch nicht mög­lich sein. Dies ist für den Früh­som­mer als Opti­on in Prü­fung: ein Baden nur vom Stadt­strand aus wäre dann – aus heu­ti­ger Sicht — spä­ter in der Sai­son 2024 nach Erlass einer „All­ge­mein­ver­fü­gung über einen ein­ge­schränk­ten Gemein­ge­brauch am GR-See (AV)“ mög­lich.

Fotos: LMBV/Steffen Rasche (2023)