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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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ehemalige Auflandebecken Gaulis

Sperrbereiche und Verhaltensanforderungen unbedingt beachten!

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Die LMBV betreibt in der Lau­sitz und im Raum Mit­tel­deutsch­land als berg­recht­lich ver­ant­wort­li­che Pro­jekt­trä­ge­rin Sanie­rungs­berg­bau inklu­si­ve Pla­nung, Aus­schrei­bung, Ver­ga­be, Kon­trol­le und Abnah­me der Sanie­rungs­ar­bei­ten mit dem Ziel der Been­di­gung der Berg­auf­sicht still­ge­leg­ter Berg­wer­ke

Dabei sind zahl­rei­che berg- und was­ser­recht­li­che Sanie­rungs- und Sicher­heits­maß­nah­men noch nicht gänz­lich abge­schlos­sen und zum Schutz der Bevöl­ke­rung so genann­te geo­tech­ni­sche Sperr­be­rei­che aus­ge­wie­sen.
Die­se sind mit Schil­dern gekenn­zeich­net.
Im geo­tech­ni­schen Sperr­be­reich besteht eine laten­te Gefahr für die Sicher­heit. Das Betre­ten oder Befah­ren die­ser Berei­che ist ver­bo­ten.

Die LMBV weist dar­auf hin, fol­gen­de Ver­hal­tens­an­for­de­run­gen ein­zu­hal­ten:
Alle Warn- und Hin­weis­schil­der ent­lang der durch die LMBV frei­ge­ge­be­nen Wirt­schafts­we­ge sind unbe­dingt zu beach­ten! Die Nut­zung der durch die LMBV frei­ge­ge­be­nen Wirt­schafts­we­ge erfolgt auf eige­ne Gefahr.

In Tei­len der Kip­pen­flä­chen ehe­ma­li­ger Tage­baue sind auf­grund der noch erfor­der­li­chen Siche­rung Sperr­be­rei­che aus­ge­wie­sen, die durch Beschil­de­rung „Sperr­be­reich –  Betre­ten ver­bo­ten – Lebens­ge­fahr“ kennt­lich gemacht sind.

Im Sperr­be­reich besteht die Gefahr
• von Gelän­de­ein­brü­chen und Set­zungs­flie­ß­e­reig­nis­sen auf­grund von Boden­ver­flüs­si­gun­gen
• von Böschungs­rut­schun­gen, Böschungs­er­o­sio­nen und deren Aus­wir­kun­gen
• einer nicht aus­rei­chen­den Trag­fä­hig­keit der Ober­flä­che
• von Boden­sen­kun­gen, Tages­brü­chen
• tie­fen Ero­si­ons­rin­nen
In den zur Nut­zung frei­ge­ge­be­nen Flä­chen der Berg­bau­fol­ge­seen dür­fen die mit gel­ben Bojen gekenn­zeich­ne­ten zuge­las­se­nen See­be­rei­che nicht ver­las­sen wer­den. Die Berei­che hin­ter den Bojen­ket­ten sind noch nicht gesi­chert und somit rut­schungs­ge­fähr­det.
Jedes Betre­ten oder Befah­ren kann ein Initi­al für das Aus­lö­sen von Böschungs­rut­schun­gen und deren Aus­wir­kun­gen (z. B. Nach­brü­che, Schwall­wel­len) dar­stel­len. Wei­te­re Gefah­ren bestehen in der Wind-/Wel­len­ab­ra­si­on (Kliff­bil­dung) und deren Aus­wir­kun­gen (z. B. Nach­brü­che) sowie tie­fen Ero­si­ons­rin­nen.
Die aus­ge­wie­se­nen Sperr­be­rei­che sind über das Geo­por­tal der LMBV jeder­zeit aktu­ell ein­seh­bar.
Bit­te beach­ten Sie, dass sich jeder­zeit kurz­fris­ti­ge Ände­run­gen der geo­tech­ni­schen Sperr­be­rei­che erge­ben kön­nen und infor­mie­ren Sie sich im Geo­por­tal der LMBV.