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Start der bauvorbereitenden Arbeiten zur geotechnischen Sicherung Hochkippe Borna-West

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Baufeld auf dem Kippenplateau wird von Bäumen und Aufwuchs befreit

Leipzig/Borna. Als bau­vor­be­rei­ten­de Maß­nah­me für die Siche­rung der Hoch­kip­pen­bö­schung Bor­na-West wird im Febru­ar 2021 die Bau­feld­frei­ma­chung auf dem Pla­teau lau­fen. Beginn ist wahr­schein­lich in der 2. Febru­ar­wo­che, die Bau­feld­frei­ma­chung dau­ert vor­aus­sicht­lich ein bis zwei Wochen.

Es geht um die Hol­zung von Bäu­men und das Mul­chen von Auf­wuchs (Besei­ti­gung mit­tels Forst­frä­se), sodass anschlie­ßend die Groß­ge­rä­te dar­auf fah­ren kön­nen. Aus arten­schutz­recht­li­chen Grün­den erfol­gen die Arbei­ten bereits jetzt – Bau­be­ginn für die Rüt­tel­stopf­ver­dich­tung als Haupt­bau­maß­nah­me ist vor­aus­sicht­lich im April 2021.

Aus­füh­ren­de Bau­fir­ma für die bau­vor­be­rei­ten­den Arbei­ten ist Grün­land GmbH aus Bems­dorf-Herms­dorf. Finan­ziert wird die Maß­nah­me über den § 3 des Ver­wal­tungs­ab­kom­mens zur Braun­koh­le­sa­nie­rung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen:

Bei der ers­ten vor­ge­zo­ge­nen Bau­pha­se vom August 2018 bis zum I. Quar­tal 2019 wur­de die Rüt­tel­stopf­ver­dich­tung zunächst auf einem Pro­be­feld im mitt­le­ren Böschungs­be­reich getes­tet, um eine geeig­ne­te Sanie­rungs­tech­no­lo­gie zur Unter­grund­ver­bes­se­rung des ehe­ma­li­gen Tage­bau­are­als zu fin­den.

Bei der Rüt­tel­stopf­ver­dich­tung wer­den Säu­len aus grob­kör­ni­gen Böden per Rohr gleich­mä­ßig in die Kip­pen­bö­schung ein­ge­bracht. Beglei­tet wer­den die Maß­nah­men durch ein umfang­rei­ches Moni­to­ring­pro­gramm, wel­ches Schwingungs‑, Verformungs‑, Setzungs‑, Lärm- und Grund­was­ser­mes­sun­gen sowie Beweis­si­che­run­gen an Gebäu­den umfasst.

Mit den Siche­rungs­maß­nah­men sol­len poten­zi­el­le geo­tech­ni­sche Gefähr­dun­gen wie Ver­flüs­si­gungs­er­schei­nun­gen des Bodens oder ein Böschungs­bruch ver­hin­dert wer­den. Wäh­rend der gesam­ten Bau­maß­nah­men ist ein erwei­ter­ter Sperr­be­reich an der Hoch­kip­pen­bö­schung ein­ge­rich­tet, in dem ein Betre­ten und Befah­ren aus Sicher­heits­grün­den aus­ge­schlos­sen ist. Nach Abschluss der Sanie­rungs­maß­nah­men kann der seit Okto­ber 2011 bestehen­de Sperr­be­reich auf­ge­ho­ben wer­den.

Archivfotos vom Probefeld der RDV von 2019 (Fotograf: Peter Radke)