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Unterzeichnen eines Fischerei-Pacht-Vertrages für Geierswalder See vor Abschluss

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Wegen Corona-Pandemie erfolgt das Unterschriften-Einholen im Umlaufverfahren bis Ende Mai 2020

kl Restlochkette Geierswalder See PR0 0613
Der Gei­ers­wal­der See 2019

Senftenberg/Elsterheide. Die Unter­zeich­nung eines Fische­rei­pacht­ver­tra­ges für den Gei­ers­wal­der See war ursprüng­lich in einem öffent­lich­keits­wirk­sa­men gemein­sa­men Ter­min aller Ver­trags­be­tei­lig­ten Ende März vor­ge­se­hen. Die­ser Ter­min fiel jedoch den Kon­takt­be­schrän­kun­gen infol­ge der Coro­na-Pan­de­mie zum Opfer. Die Unter­zeich­nung des Ver­tra­ges wur­de daher als Umlauf­ver­fah­ren zwi­schen den Ver­trags­part­nern unter Betei­li­gung der Fische­rei­be­hör­den des Frei­staa­tes Sach­sen und des Lan­des Bran­den­burg auf den Weg gebracht. Die Lan­des­gren­ze zwi­schen den bei­den Bun­des­län­dern ver­läuft durch den Berg­bau­fol­ge­see.

Das Vor­lie­gen des voll­stän­dig unter­zeich­ne­ten Ver­tra­ges wird bis Ende Mai 2020 erwar­tet, so Eve­lyn Künz­ler, Bereichs­lei­te­rin Flä­chen­ma­nage­ment der LMBV auf Nach­fra­ge. „Die Frei­ga­be des Gei­ers­wal­der Sees für das Angeln bedarf mit Wirk­sam­keit des Ver­tra­ges dann zwar noch eini­ger (län­der­über­grei­fen­der) Abstim­mun­gen und prak­ti­scher Vor­be­rei­tun­gen; sie rückt damit aber in greif­ba­re Nähe und dürf­te im Ver­lau­fe des Som­mers 2020 Rea­li­tät wer­den“, prä­zi­siert der u.a. mit den Ver­hand­lun­gen beauf­trag­te zustän­di­ge LMBV-Abtei­lungs­lei­ter Flä­chen­ma­nage­ment Lau­sitz, Jörg Lietz­ke.

Für den Part­wit­zer See wird zum Errei­chen eines ver­gleich­ba­ren Stan­des noch eini­ge Zeit ins Land gehen, so die Flä­chen­ma­nage­ment-Ver­ant­wort­li­chen. Hier sei­en zunächst fische­rei­li­che Unter­su­chun­gen und in deren Ergeb­nis eine Klas­si­fi­zie­rung des Gewäs­sers erfor­der­lich, bevor die LMBV eine Fische­rei­ver­pach­tung aktiv ange­hen kann. Dies wird nicht vor dem Jahr 2022 gesche­hen.