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98. Sitzung des Brandenburger Braunkohlenausschusses in Cottbus auch mit LMBV-Themen

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Cott­bus. Am 31. März 2022 tag­te der Braun­koh­len­aus­schuss des Lan­des Bran­den­burg zum 98. Mal, auch dies­mal unter Lei­tung der Vor­sit­zen­den Kers­tin Kirch­eis. In Cott­bus wur­de unter Tages­ord­nungs­punkt 3 sei­tens des MIL zum Stand des geplan­ten Ziel­ab­wei­chungs­ver­fah­rens für den LE-B-Tage­bau Jänsch­wal­de infor­miert. Nach dem Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Cott­bus zur nicht mehr gege­be­nen Voll­zieh­bar­keit des Haupt­be­triebs­plans wird der Tage­bau Jänsch­wal­de zum 15. Mai 2022 still­ge­setzt. Der LEAG-Ver­tre­ter im Aus­schuss, Tho­mas Penk, infor­mier­te dies­be­züg­lich über den nächs­ten juris­ti­schen Schritt einer Beschwer­de beim OVG , die am 29. März ein­ge­legt wur­de. Das zustän­di­ge LBGR selbst wird kei­ne Beschwer­de ein­le­gen und hat vom Berg­bau­trei­ben­den zunächst bis zum 14.04.22 ein Kon­zept zur geo­tech­ni­schen Siche­rung abge­for­dert, da der wei­te­re Voll­zug des Haupt­be­triebs­pla­nes ab Mit­te Mai gehemmt sei. Das LBGR kün­dig­te eine Anord­nung zur geo­tech­ni­schen Siche­rung des Tage­bau­be­triebs an. Das wei­te­re Vor­ge­hen der Gemein­sa­men Lan­des­pla­nung zum Ziel­ab­wei­chungs­ver­fah­ren wer­de vor die­sem Hin­ter­grund zunächst aus­ge­setzt, so die GL-Refe­rats­lei­te­rin Gesa Dähn­hardt.

Zum Tages­ord­nungs­punkt 4 berich­te­te LBGR-Abtei­lungs­lei­ter Uwe Sell über die Akti­vi­tä­ten des Lan­des­berg­am­tes nach dem geo­tech­ni­schen Ereig­nis am 9. März 2021 am Hele­ne­see. Das Berg­bau­fol­ge­ge­wäs­ser wer­de als „Alt­berg­bau mit Rechts­nach­fol­ger“ ein­ge­stuft, wobei die­se Fra­ge noch wei­ter juris­tisch geprüft wer­de. Eine künf­ti­ge Zuord­nung zur Braun­koh­le­sa­nie­rung sei beab­sich­tigt bzw. sei­tens des Lan­des ange­strebt. Nach dem Ein­rich­ten eines erwei­ter­ten Sperr­be­rei­ches wur­den ers­te Unter­su­chun­gen am Rest­loch an die Fir­ma BIUG beauf­tragt. In einer der­zeit lau­fen­den zwei­ten Etap­pe sei eine kom­plet­te geo­tech­ni­sche Unter­su­chung durch Sach­ver­stän­di­ge ver­an­lasst wor­den. Dazu sei­en bis zu 30 Kern­boh­run­gen sowie Druck­son­die­run­gen nötig, die weit über den ursprüng­lich ange­dach­ten Mai-Zeit­raum bis nun Herbst 2022 umge­setzt wer­den. Ziel sei es, bis zum Jah­res­en­de 2022 einen geo­tech­ni­schen Abschluss­be­richt der BIUG vor­lie­gen zu haben, auf dem dann eine Sanie­rungs­pla­nung auf­set­zen könn­te. Die dafür not­wen­di­ge euro­pa­wei­te Aus­schrei­bung wur­de von Sell für den Zeit­raum 2023/24 avi­siert.

Das LBGR gehe dazu wei­te­re Schrit­te, die weit über die eigent­li­che Gefah­ren­ab­wehr hin­aus­ge­he. Das Land Bran­den­burg gehe dafür auch in „finan­zi­el­le Vor­leis­tung“ und wer­de über das LBGR einen Pro­jekt­steue­rer beauf­tra­gen. Das Amt sei beim Alt­berg­bau per­so­nell „schmal­brüs­tig auf­ge­stellt“, so Uwe Seel, jedoch habe der LBGR-Prä­si­dent S. Frit­ze das wei­te­re Vor­an­ge­hen selbst zu sei­nem nach­drück­li­chen Anlie­gen gemacht. An die LMBV sei man dies­be­züg­lich noch nicht offi­zi­ell her­an­ge­tre­ten. Die GL4 macht zudem deut­lich, dass die „zu erwar­ten­de lang andau­ern­de Sanie­rung“ des Sees in einer dem für den Zeit­raum ab 2023 erwar­te­ten Fol­ge-Ver­wal­tungs­ab­kom­men zur Braun­koh­le­sa­nie­rung zugrun­de­lie­gen­den Pro­jekt­pla­nung der Berg­bau­sa­nie­rer noch nicht inklu­diert sein konn­te. Hier sei­en zunächst wei­te­re Gesprä­che des Lan­des mit dem Bund nötig.

Unter dem Tages­ord­nungs­punkt 5 berich­te­te die LMBV zu geplan­ten Sanie­rungs­leis­tun­gen im Raum Lauch­ham­mer. Den Sach­stands­be­richt dazu gab Gerd Rich­ter, Lei­ter des LMBV-Sanie­rungs­be­rei­ches Lau­sitz. Er erläu­ter­te zunächst den Stand der Ver­hand­lun­gen auf dem soge­nann­ten Kip­pen­are­al Ki 5, wo aus Stand­si­cher­heits­grün­den die Auf­ga­be von Wohn­be­bau­un­gen und Gewer­be­stand­or­ten laut LBGR bis zum Jah­res­en­de 2022 not­wen­dig sei­en. An der Wil­helm-Külz-Stra­ße sei­en pri­va­te Eigen­tü­mer und gewerb­li­che Ansied­lun­gen,  am Pap­pel­weg Wohn- und Gar­ten­grund­stü­cke betrof­fen. Die Ver­hand­lun­gen mit dem über­wie­gen­den Teil der Betrof­fe­nen zur Absie­de­lung sei­en gut vor­an­ge­kom­men, im Ein­zel­fall noch nicht abge­schlos­sen. Mit der nach dem Rück­bau der Gebäu­de geplan­ten berg­tech­ni­schen Siche­rung des Kip­pen­are­als soll eine Tritt­si­cher­heit und auf den Ver­kehrs­flä­chen eine Befahr­bar­keit für luft­be­reif­te Fahr­zeu­ge bis 25 Ton­nen erzielt wer­den. Damit wür­de sich das mit­tels Ver­dich­tung gesi­cher­te Kip­pen­are­al dann wie­der als städ­ti­scher Bau­grund für leich­te set­zungs­un­emp­find­li­che Bau­wer­ke z.B. der Pho­to­vol­ta­ik oder als Natur-Reten­ti­ons­räu­me eig­nen.

Rich­ter kün­dig­te auch die Fort­füh­rung der Ein­zel­haus-Siche­rungs­pla­nun­gen für die Schloss-Sie­dung in Lauch­ham­mer an, nach­dem das Mora­to­ri­um des MIL und der damit ver­bun­de­ne Pla­nungs­stopp im Febru­ar 2022 auf­ge­ho­ben wor­den sei­en. Im ers­ten Schritt sei­en das Ein­ho­len ver­bind­li­cher Inter­es­sens­be­kun­dun­gen der der­zeit 54 Betrof­fe­nen und dann das Über­ar­bei­ten der bereits vor­lie­gen­den ers­ten 24 Pla­nun­gen vor­ge­se­hen. Im nächs­ten Schritt ist eine Info­ver­an­stal­tung mit den Betrof­fe­nen geplant, um dann im Anschluss wei­te­re Ein­zel­haus-Pla­nun­gen neu aus­schrei­ben zu kön­nen. Gerd Rich­ter infor­mier­te zudem über wei­te­re lau­fen­de und geplan­te Vor­ha­ben der LMBV im Raum Lauch­ham­mer.

Impressionen von der 98. Sitzung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg in Cottbus — Fotos: Dr. Steinhuber