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Wege am Störmthaler Kanal wegen Baumaßnahmen gesperrt

Leip­zig. Ab 19. Mai 2025 begin­nen am Störm­tha­ler Kanal Bau­ar­bei­ten, die eine Sper­rung der Wege erfor­der­lich machen. Für etwa vier Wochen kön­nen die Wege west­lich des Störm­tha­ler Kanals lei­der nicht genutzt wer­den. Als Umlei­tung kann für die­sen Zeit­raum auf die im Umfeld bestehen­den Wege­ver­bin­dun­gen aus­ge­wi­chen wer­den, wie in der Kar­te ersicht­lich ist. Die Aus­schil­de­rung erfolgt zwi­schen dem 13. und 15. Mai 2025. Es wer­den Umlei­tun­gen in Rich­tung Gül­den­gos­sa und zum Berg­bau-Tech­nik-Park aus­ge­wie­sen.

Die Sper­rung ist not­wen­dig, um die Bau­ar­bei­ten zur Ver­län­ge­rung der Heber­lei­tung rea­li­sie­ren zu kön­nen.

Gesperrte Wege westl. Stoermthaler Kanal
Über­blick zu den ab 19. Mai 2025 gesperr­ten (rot) und wei­ter­hin offe­nen (grün) Wegen.

Für die nächs­te Bau­maß­nah­me, vor­aus­sicht­lich im Som­mer 2025, wird erneut eine Sper­rung der Wege ent­lang des Störm­tha­ler Kanals not­wen­dig wer­den. Dann für einen Zeit­raum von vier bis sechs Mona­ten.

Die geplan­ten Maß­nah­men im Detail

Die ers­ten Bau­maß­nah­men, die 2025 umge­setzt wer­den, umfas­sen die Ver­le­gung der Heber­lei­tung in den Störm­tha­ler See sowie eine Wege- und Gelän­de­er­hö­hung im Bereich des unte­ren Vor­ha­fens, also zwi­schen unte­rem Quer­bau­werk und der Schleu­se.

Die Heber­lei­tung ist eine Rohr­lei­tung, die das über­schüs­si­ge Was­ser aus dem höher gele­ge­nen Störm­tha­ler in den Mark­klee­ber­ger See ablei­tet. Die­se Funk­ti­on hat­te ursprüng­lich der Störm­tha­ler Kanal in Kom­bi­na­ti­on mit der Schleu­se als Absperr­bau­werk erfüllt. Mit dem Umbau der Heber­lei­tung wird der was­ser­wirt­schaft­li­che Betrieb nun opti­miert. Die Was­ser­ent­nah­me erfolgt künf­tig nicht mehr aus dem obe­ren Vor­ha­fen, son­dern direkt aus dem Störm­tha­ler See. Damit wird der obe­re Vor­ha­fen (Bereich zwi­schen Schleu­se und obe­rem Quer­bau­werk) aus dem Sys­tem der Was­se­rü­ber­lei­tung ent­kop­pelt und der Störm­tha­ler Kanal im Regel­be­trieb nicht mehr zur Was­se­rü­ber­lei­tung benö­tigt.

Die Wege- und Gelän­de­er­hö­hung betrifft nur den öst­li­chen Bereich zwi­schen unte­rem Quer­bau­werk und der Schleu­se. Die Arbei­ten lau­fen seit März 2025 und wer­den bis Juni andau­ern, ohne dass damit Ein­schrän­kun­gen für die Nut­zung der Wege ver­bun­den sind. Die für Besu­cher der Seen nutz­ba­ren Wege beid­seits des unte­ren Vor­ha­fens wur­den bereits im Zuge der Gefah­ren­ab­wehr­maß­nah­me 2021 umver­legt. Seit Anfang 2025 wird das Gelän­de erhöht, damit anschlie­ßend der Was­ser­stand im unte­ren Vor­ha­fen ange­ho­ben wer­den kann. Der erhöh­te Was­ser­stand bewirkt, dass die Was­ser­spie­gel­dif­fe­renz an der Schleu­se ver­rin­gert wird.

Nach Bewer­tung der beauf­trag­ten Gut­ach­ter und der LMBV wur­de die aktu­el­le Risi­ko-Gefah­ren­la­ge so ein­ge­schätzt, dass wei­te­re Maß­nah­men zur Gewähr­leis­tung der öffent­li­chen Sicher­heit not­wen­dig sind. Die­se Beur­tei­lung wur­de dem Säch­si­schen Ober­berg­amt über­ge­ben und vor­ge­stellt. Im Ergeb­nis setzt die LMBV auf Anord­nung des Säch­si­schen Ober­berg­am­tes wei­te­re, kurz- und lang­fris­ti­ge Siche­rungs­maß­nah­men um. So wer­den 2025 im Kanal­be­reich der Auto­bahn­brü­cke und am obe­ren Quer­bau­werk Stütz­kör­per und Auf­last­fil­ter auf­ge­baut, u. a. mit soge­nann­ten LEGO-Beton­sys­tem­stei­nen. In Ver­bin­dung damit erfol­gen Ent­span­nungs­boh­run­gen am Obe­ren Quer­bau­werk und die Her­stel­lung von Drä­na­ge­grä­ben in den Böschun­gen am Unte­ren Vor­ha­fen. Damit soll der Poren­was­se­rü­ber­druck in den angren­zen­den Böschun­gen und unter der Kanal­soh­le abge­mil­dert wer­den.

Hin­ter­grund

Das Kom­pakt­bau­werk und die Kanal­bö­schun­gen ent­lang des Störm­tha­ler Kanals wer­den lau­fend über­wacht und die Ergeb­nis­se durch den Sach­ver­stän­di­gen für Geo­tech­nik bewer­tet. Die Erkennt­nis­se die­ser Unter­su­chun­gen flie­ßen in die loka­le und glo­ba­le Bewer­tung der Risi­ko- und Gefah­ren­la­ge ein. Auf­grund ver­än­der­ter Rah­men­be­din­gun­gen und Ver­än­de­run­gen an den Siche­rungs­bau­wer­ken ergreift die LMBV wei­te­re Maß­nah­men. Dies umfasst kurz­fris­ti­ge Siche­rungs­maß­nah­men am Störm­tha­ler Kanal sowie lang­fris­ti­ge Siche­rungs­maß­nah­men in Bezug zur Auto­bahn­brü­cke der A 38. Zudem wird eine red­un­dan­te Absper­rung am obe­ren und unte­ren Quer­bau­werk (vsl. als Bohr­pfahl­wand) her­ge­stellt. Die LMBV folgt damit einer Anord­nung des Säch­si­schen Ober­berg­am­tes.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind auf der Unter­sei­te zum Störm­tha­ler Kanal zusam­men­ge­fasst.   

Fotos: Chris­ti­an Horn, April 2025

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