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Informationsgespräch für Rettungskräfte in Bornaer Feuerwache durchgeführt

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Sanierungsträger informiert über die geotechnischen Besonderheiten des Speicherbeckens Borna

Leipzig/Borna. Am Mon­tag, den 15. Juni, fand in der Feu­er­wa­che der Stadt Bor­na ein Infor­ma­ti­ons­ge­spräch zu den geplan­ten Sanie­rungs­maß­nah­men am Spei­cher­be­cken Bor­na statt. Mit­ar­bei­ter der LMBV und der betei­lig­ten Arbeits­ge­mein­schaft (CDM Smith und BIUG) infor­mier­ten die vor Ort agie­ren­den Ret­tungs­kräf­te – bei­spiels­wei­se die Feu­er­weh­ren aus Bor­na und Regis-Breit­in­gen, die zustän­di­gen Poli­zei­re­vie­re oder auch das Tech­ni­sche Hilfs­werk – über die geplan­ten Sanie­rungs­schrit­te und ins­be­son­de­re die geo­tech­ni­schen Beson­der­hei­ten vor Ort. In einem nächs­ten Schritt soll u. a. gemein­sam fest­ge­legt wer­den, wel­che Wege bzw. Ret­tungs­punk­te im Fal­le eines Not­fal­l­es ange­steu­ert wer­den kön­nen.

His­to­rie Spei­cher­be­cken Bor­na
Das Spei­cher­be­cken Bor­na — im Eigen­tum des Frei­staa­tes Sach­sen — befin­det sich auf einem berg­bau­lich gepräg­ten, unsa­nier­ten Gebiet. Eine geo­tech­ni­sche Sanie­rung der Kip­pen­bö­den ist not­wen­dig. Bis zum Abschluss der Sanie­rung besteht in ein­zel­nen Berei­chen die Gefahr von Grund­brü­chen und Set­zungs­flie­ßen. Daher wur­de rund um das Spei­cher­be­cken ein geo­tech­ni­scher Sperr- und Gefah­ren­be­reich aus­ge­wie­sen. Hin­weis­schil­der kenn­zeich­nen die gefähr­de­ten Gebie­te bezie­hungs­wei­se jene Area­le, die nicht betre­ten wer­den dür­fen.

Mit der All­ge­mein­ver­fü­gung über Maß­nah­men zur Gefah­ren­ab­wehr am Spei­cher Bor­na des Säch­si­schen Ober­berg­am­tes vom 11. Mai 2010 erfolg­te – auf­grund der vor Ort fest­ge­stell­ten Gefah­ren­la­ge – die Aus­wei­sung eines Gesamt­ge­fah­ren­be­rei­ches um den Spei­cher Bor­na mit einer voll­stän­di­gen Sper­rung von Teil­be­rei­chen. Die LMBV wur­de dann durch das Säch­si­sche Ober­berg­amt mit der Poli­zei­ver­ein­ba­rung vom 28. März 2018 auf­ge­for­dert, als Pro­jekt­trä­ger Gefah­ren­ab­wehr­maß­nah­men durch­zu­füh­ren.

Auf Grund­la­ge der dar­auf­hin durch­ge­führ­ten Unter­su­chun­gen und Pla­nun­gen erfolg­te eine Neu­be­wer­tung der Gefah­ren­la­ge, die zur Aus­wei­sung eines erwei­ter­ten Sperr­be­rei­ches ab dem 1. Janu­ar 2020 führ­te. Durch die in 2020 begin­nen­den Bau­maß­nah­men und die dabei ein­ge­tra­ge­nen Initia­le wird die Gefähr­dungs­la­ge noch ein­mal ver­schärft, wes­halb ab dem 1. August 2020 eine zusätz­li­che Erwei­te­rung der Sperr­be­reichs­gren­zen erfolgt.

Ziel der Sanie­rungs­maß­nah­men am säch­si­schen Spei­cher Bor­na ist die gefahr­lo­se Nut­zung der Flä­chen und damit die Auf­he­bung des Sperr­be­rei­ches. Die Maß­nah­me wird, unter­teilt in ver­schie­de­ne Bau­pha­sen, vor­aus­sicht­lich bis 2029 andau­ern. Dabei kom­men in den jewei­li­gen Teil­be­rei­chen ent­spre­chend ange­pass­te Sanie­rungs­tech­no­lo­gien zum Ein­satz.

Impres­si­on vom Gespräch | Archiv-Luft­bild