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Maßnahmen zur Haussicherung

In den ehemaligen Bergbauregionen wurden in der Zeit des Abbaus u.a. Wohngebäude errichtet, ohne den Sachverhalt des Grundwasserwiederanstiegs zu berücksichtigen. Dadurch sind Sicherungsmaßnahmen nötig.

Mit der Umset­zung von Siche­rungs­maß­nah­men soll dem ein­ge­tre­te­nen Grund­was­ser­stand durch bau­li­che und kon­struk­ti­ve Maß­nah­men an Gebäu­den ent­ge­gen­ge­wirkt wer­den. Erfor­der­li­che Abwehr­maß­nah­men wer­den nur dort unter­stützt, wo die Vernäs­sun­gen dem nach­berg­bau­li­chen, natür­li­chen Grund­was­ser­wie­der­an­stieg zuzu­ord­nen sind und der Eigen­tü­mer kei­ne Kennt­nis bezüg­lich der Grund­was­ser- und Vernäs­sungs­pro­ble­ma­tik hat.
Die Rea­li­sie­rung von Siche­rungs­maß­nah­men erfolgt erst nach Ein­gang einer Vernäs­sungs­mel­dung des Eigen­tü­mers bei der LMBV und setzt stets eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Eigen­tü­mer und der LMBV vor­aus.

Gebäu­de kön­nen u.a. durch fol­gen­de Tech­ni­ken gesi­chert wer­den:
• Bau­werks­ab­dich­tung (z.B. Ein­bau einer was­ser­dich­ten Wan­ne in den Kel­ler, Außen­haut­ab­dich­tung),
• Keller(teil-)verfüllung
• Ent­fer­nen des Gebäu­des aus dem Grund­was­ser (Gebäu­de­an­he­bung) und
• Absen­kung des Grund­was­sers durch stän­di­ge Was­ser­hal­tung als Ein­zel- oder Kom­plex­maß­nah­men (z.B. Ring­drai­na­gen um das Gebäu­de, Brun­nen)

Die Pla­nun­gen und Umset­zung der Siche­rungs­maß­nah­men erfol­gen grund­sätz­lich durch den Eigen­tü­mer in eige­ner Ver­ant­wor­tung und auf eige­ne Rech­nung. Die LMBV betei­ligt sich an den Pla­nungs- und Bau­kos­ten bis maxi­mal in Höhe des aktu­el­len Ver­kehrs­wer­tes abzüg­lich einer 10%igen Eigen­be­tei­li­gung des Eigen­tü­mers. Unter­stützt wer­den aus­schließ­lich die jeweils wirt­schaft­lichs­ten Maß­nah­men, die der unmit­tel­ba­ren und nach­hal­ti­gen Siche­rung des Gebäu­des die­nen.
Zusätz­lich zu den Ein­zel­haus­si­che­rungs­maß­nah­men kann die LMBV die betrof­fe­nen Haus­ei­gen­tü­mer durch soge­nann­te Sofort­hil­fe­maß­nah­men, unter Berück­sich­ti­gung einer finan­zi­el­len Betei­li­gung der Eigen­tü­mer, unter­stüt­zen.

Vernäs­sungs­mel­dun­gen bzw. der Antrag auf Sofort­hil­fe ist grund­sätz­lich schrift­lich und form­los über die unten­ste­hen­den E- Mail­adres­sen bei der LMBV ein­zu­rei­chen.

Hin­weis:  Um den Antrag zügig bear­bei­ten zu kön­nen, soll­ten fol­gen­de Daten unbe­dingt ange­ge­ben wer­den
• Adres­se des betrof­fe­nen Objek­tes, Flur-Nr., Flur­stück-Nr., Gemar­kung
• Name, Anschrift, Tel-Nr. des Eigen­tü­mers
• Name, Anschrift, Tel-Nr. des Antrag­stel­lers
• kur­ze Dar­stel­lung der Situa­ti­on, evtl. Foto bei­fü­gen

KONTAKT MITTELDEUTSCHLAND
Wal­ter-Köhn-Stra­ße 2
Abtei­lung VS 13
04356 Leip­zig
Fax: +49 341 2222–2300
Bür­ger­infor­ma­ti­on: +49 341 2222–2006
E Mail: soforthilfe-mitteldeutschland@lmbv.de

KONTAKT LAUSITZ
Knap­pen­stra­ße 1
Abtei­lung VS 12
01968 Senf­ten­berg
Fax: +49 3573 84–4630
Bür­ger­infor­ma­ti­on: +49 3573 84–4511
E Mail: soforthilfe-lausitz@lmbv.de

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