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Medienfreiheitsgesetz (EMFA)

Transparenz über staatliche Werbeausgaben

Das Euro­päi­sche Medi­en­frei­heits­ge­setz (Euro­pean Media Free­dom Act – EMFA) stärkt die Trans­pa­renz im Umgang mit staat­li­cher Wer­bung in der Euro­päi­schen Uni­on. Öffent­li­che Ein­rich­tun­gen sind ver­pflich­tet, ihre Aus­ga­ben für Wer­bung und Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen jähr­lich offen­zu­le­gen.

Dabei soll der EMFA (Ver­ord­nung (EU) 2024/1083) die Frei­heit und Unab­hän­gig­keit der Medi­en in Euro­pa sichern. Ein zen­tra­ler Bestand­teil ist die Ver­pflich­tung öffent­li­cher Stel­len, Aus­ga­ben für staat­li­che Wer­bung elek­tro­nisch und benut­zer­freund­lich zu ver­öf­fent­li­chen. Damit soll nach­voll­zieh­bar sein, wel­che öffent­li­chen Mit­tel an Medi­en­un­ter­neh­men oder Platt­for­men flie­ßen.

Welche Informationen müssen veröffentlicht werden?

Gemäß Arti­kel 25 Absatz 2 EMFA ver­öf­fent­li­chen öffent­li­che Ein­rich­tun­gen ein­mal jähr­lich fol­gen­de Infor­ma­tio­nen:

  • Art der Maß­nah­me: z. B. Print­an­zei­ge, Radio- oder TV-Spot, Online- oder Social-Media-Kam­pa­gne, Recrui­ting-Anzei­ge

  • Emp­fän­ger oder Auf­trag­neh­mer: Ver­lag, Sen­der, Agen­tur oder Platt­form

  • Volu­men der Aus­ga­ben: Betrag in Euro

  • Zeit­raum oder Jahr: Berichts­jahr der Maß­nah­me

Die­se Ver­öf­fent­li­chungs­pflicht gilt für alle ent­gelt­li­chen Wer­be- und Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen, die über Medi­en­diens­te­an­bie­ter oder Online-Platt­for­men lau­fen.

Was zählt als staatliche Werbung?

Als staat­li­che Wer­bung gel­ten alle bezahl­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­maß­nah­men, die eine öffent­li­che Ein­rich­tung bei einem Medi­en­dienst beauf­tragt, z. B.:

  • Anzei­gen in Zei­tun­gen, Zeit­schrif­ten oder Online-Por­ta­len

  • Radio- oder TV-Spots

  • Social-Media-Kam­pa­gnen (z. B. auf Face­book, Insta­gram, Lin­ke­dIn)

  • Recrui­ting-Anzei­gen oder Image­kam­pa­gnen

  • Koope­ra­tio­nen, bei denen Drit­te im Auf­trag der Ein­rich­tung Wer­bung schal­ten

Nicht dazu zäh­len:

  • Pla­ka­te, Fly­er, Bro­schü­ren, Ban­ner oder Fahr­zeu­ge (klas­si­sche Außen­wer­bung)

  • inter­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on oder PR ohne Ent­gelt

Wie setzt die LMBV das um?

Die LMBV ver­öf­fent­licht jähr­lich eine tabel­la­ri­sche Über­sicht über alle rele­van­ten Aus­ga­ben für staat­li­che Wer­bung.
Die Daten wer­den in Zusam­men­ar­beit mit der Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on und dem Per­so­nal­we­sen erfasst, und anschlie­ßend hier ver­öf­fent­licht.

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