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§ 4‑Broschüre zur sächsischen Regionalentwicklung online

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Leipzig/Freiberg. Die neue Bro­schü­re „Impul­se für die Regio­nal­ent­wick­lung in Sach­sen 2021“ ist nun­mehr sowohl gedruckt erhält­lich als auch in der Media­thek der LMBV abruf­bar. Her­aus­ge­ber sind das Säch­si­sche Ober­berg­amt und die LMBV. Im Tätig­keits­be­richt zu den § 4‑Maßnahmen wer­den auf ins­ge­samt 16 Sei­ten die Arbeits­schwer­punk­te in Ost- und West­sach­sen erläu­tert, die im Rah­men des Ver­wal­tungs­ab­kom­mens Braun­koh­le­sa­nie­rung im zurück­lie­gen­den Zeit­raum umge­setzt wur­den.

Der Frei­staat Sach­sen ver­folgt im Umfeld des still­ge­leg­ten Braun­koh­len­berg­baus eine nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung für ver­schie­den­ar­ti­ge Fol­ge­nut­zun­gen an den Tage­bau­rest­seen. Für Maß­nah­men zur Besei­ti­gung struk­tu­rel­ler Män­gel, zur nach­träg­li­chen Wie­der­nutz­bar­ma­chung und zur Unter­stüt­zung der regio­na­len Ent­wick­lung stellt er des­halb finan­zi­el­le Mit­tel aus dem Lan­des­haus­halt zur Ver­fü­gung. Da weder die eigent­li­chen Nach­nut­zun­gen noch die Schaf­fung der Vor­aus­set­zun­gen hier­für Auf­ga­be des zur Sanie­rung Ver­pflich­te­ten ist, wird die Braun­koh­le­sa­nie­rung im Frei­staat Sach­sen seit dem Jahr 2003 durch so genann­te § 4‑Maßnahmen im Rah­men des Ver­wal­tungs­ab­kom­mens Braun­koh­le­sa­nie­rung unter­stützt. Die LMBV fun­giert hier als Pro­jekt­trä­ger die­ser § 4‑Maßnahmen und gleich­zei­tig als gesetz­lich Sanie­rungs­ver­pflich­te­ter.

Dank einer Neu­ge­stal­tung des Media­thek-Lay­outs ist das Cover der Bro­schü­re und sei­ner Vor­gän­ger nun­mehr auch als Thumb­nail sicht­bar — die Lis­ten­an­sicht lässt sich oben rechts in die Thumb­nail-Ansicht umstel­len. Die Rei­he „Impul­se für die Regio­nal­ent­wick­lung“ kann unter „Kate­go­rie“ und „Berich­te“ gefil­tert wer­den, sie­he https://www.lmbv.de/service/mediathek/.