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Umsiedlung

Befin­det sich im Abbau­ge­biet eines Tage­baus ein Ort oder Orts­teil, so wird im Braun­koh­len­plan­ver­fah­ren geprüft, ob eine Umsied­lung not­wen­dig ist. Ziel ist es, unver­meid­ba­re Umsied­lun­gen in enger Part­ner­schaft mit den Bür­gern vor­zu­be­rei­ten und durch­zu­füh­ren; d. h. die Bür­ger sind in jede Pha­se der Umsied­lung aktiv ein­be­zo­gen.

Verkippung

Abla­ge­rung von Abraum auf der aus­ge­kohl­ten Sei­te des Tage­baus.

Verwerfung

Geo­lo­gi­sche Stö­rung; ver­ti­ka­le, sel­ten auch hori­zon­ta­le Ver­schie­bung im Auf­bau der Erd­krus­te.

Vorfeld

Bereich inner­halb der geneh­mig­ten Tage­bau­gren­zen, wo der Abbau unmit­tel­bar bevor­steht und vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men zur Frei­ma­chung der Erd­ober­flä­che, wie Rodung und Besei­ti­gung von Stra­ßen, lau­fen.

Vorfluter

Was­ser­lauf (Fluß, Bach, Kanal), über den das in den Tage­bau­en geho­be­ne und gerei­nig­te Gru­ben­was­ser abge­lei­tet wird.

Vorschnitt

Der Abraum­för­der­brü­cke vor­aus­ge­hen­der Abbau­be­trieb, gewinnt und för­dert die obe­ren Boden­schich­ten bis der Arbeits­be­reich der Abraum­för­der­brü­cke beginnt.

Wasserbau

Bau­maß­nah­me, die die Nut­zung des Was­sers durch den Men­schen ermög­licht, das Land vor über­flüs­si­gem oder schäd­li­chem Was­ser oder auch vor Aus­trock­nung schützt, mit des­sen Hil­fe aus Mee­ren oder Sümp­fen Neu­land gewon­nen wird und die den Men­schen und sei­ne Umwelt vor den Wir­kun­gen der Was­ser­ver­schmut­zung oder des Hoch­was­sers schützt.

Wasserhaushalt

Der natür­li­che Was­ser­haus­halt eines Ein­zugs­ge­bie­tes ist cha­rak­te­ri­siert durch das Zusam­men­spiel sei­ner Haupt­pa­ra­me­ter Nie­der­schlag, Ver­duns­tung, Ver­si­cke­rung, Abfluss und Rück­halt. Aus die­sen Para­me­tern lässt sich eine Bilanz in Form der sog. Was­ser­haus­halts­glei­chung auf­stel­len.

Wirbelschichtbraunkohle

Brenn­stoff, Ver­ed­lungs­pro­dukt der Braun­koh­leHeiz­wert: 19.000 — 21.000 kJ/kgWas­ser­ge­halt: 15 — 19 %Wir­bel­schicht­tech­no­lo­gien wer­den haupt­säch­lich bei mitt­le­ren bzw. gro­ßen Feue­rungs­an­la­gen (bis 300 MW th) ein­ge­setzt.

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