Leipzig. Entsprechend des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. November 2016 gilt der Wasserturm Deutzen als „ein bedeutendes Kulturdenkmal aus der Industriegeschichte der Region“ und hat Seltenheitswert. „Seine Konstruktion mit einem kugelförmigen Wasserbehälter auf der sich verjüngenden Stahlkonstruktion sei ungewöhnlich; zumindest in Sachsen seien ähnliche Wassertürme nicht bekannt.“ Die Erhaltung dieses Industrie-Kulturdenkmals sei dem Bundesunternehmen LMBV …
