Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mit einer Allgemeinverfügung den rechtlichen Rahmen für die dauerhafte schifffahrtliche Nutzung des Cospudener Sees geschaffen. Damit kann der nördliche Bereich des Sees ab 1. Februar 2026 ganzjährig von Fahrgastschiffen, motorangetriebenen Sportbooten und Sportbooten ohne Motor befahren werden. Aus Gründen des Naturschutzes bleibt die Südspitze des Sees als besonders sensibler Gewässerbereich …








